Die Aufnahme erfolgt für in der Gemeinde Pentling wohnende Kinder unbefristet. Die Aufnahme von nicht in der Gemeinde Pentling wohnenden Kindern kann unter Einhaltung einer angemessenen Frist widerrufen werden, wenn der Platz für ein in der Gemeinde Pentling wohnendes Kind benötigt wird. Kinder, die mangels freier Plätze nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen. Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Besetzung als Erstes nach der Dringlichkeit und ansonsten nach dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Vormerkliste.